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Verhaltenskodex für Lieferanten

Version 1.3, veröffentlicht im Januar 2019 und mit geringfügigen Änderungen im März 2019, April 2020 und Februar 2021 überarbeitet

Als Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung mit Ruffwear muss der Lieferant (im Folgenden „Lieferant“ genannt) diesen Verhaltenskodex und alle geltenden Gesetze in seinem Unternehmen umsetzen. Wenn für den Lieferanten derzeit kein anderer Verhaltenskodex eines Großkunden aktiv ist, muss der Lieferant zustimmen, alles Notwendige zu tun, um diesen Kodex vollständig zu integrieren, einschließlich der Entwicklung von Managementsystemen (sofern diese noch nicht vorhanden sind), um seine konsequente Umsetzung zu überwachen. Der Lieferant muss auf Anfrage von Ruffwear freiwillig interne Daten und Unterlagen zu diesem Kodex bereitstellen und sich Überprüfungsmethoden wie Überwachung aus erster Hand und Audits durch Dritte unterziehen. Der Lieferant muss diesen Verhaltenskodex (oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex eines Großkunden) in der/den Sprache(n) seiner Mitarbeiter an einem für alle Mitarbeiter sichtbaren Ort/an Orten veröffentlichen und die Mitarbeiter über ihre Rechte gemäß dem Verhaltenskodex und den geltenden Landesgesetzen schulen.

Dieser Verhaltenskodex steht im Einklang mit den folgenden Grundwerten von Ruffwear:

  • Wir glauben an faire und gerechte Löhne
  • Wir sind davon überzeugt, dass wir bei allen unseren Geschäftspraktiken eine kontinuierliche Verbesserung anstreben sollten.
  • Wir glauben an einen Prozess, der optimale Arbeitsbedingungen für alle unsere Mitarbeiter und Partner auf der ganzen Welt schafft
  • Wir glauben an Fairness, Ehrlichkeit und Transparenz in all unseren Geschäftsbeziehungen
  • Wir sind davon überzeugt, dass wir unser Geschäft auf eine Weise führen müssen, die die Gemeinschaft in jeder möglichen Weise unterstützt und die Umwelt schützt.

Anforderungen des Ruffwear-Verhaltenskodex

1. Einhaltung von Gesetzen und Arbeitsvorschriften
Der Lieferant verpflichtet sich, an allen Standorten, an denen er geschäftlich tätig ist, sämtliche Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

2. Verbot der Zwangsarbeit
Der Lieferant wird keine Form von Zwangsarbeit einsetzen, einschließlich Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft, Schuldknechtschaft, Menschenhandel, Sklaverei oder andere Formen der Zwangsarbeit. Der Lieferant ist für die Arbeitsberechtigungsgebühren aller Arbeitnehmer verantwortlich, einschließlich der Vermittlungsgebühren.

3. Verbot von Kinderarbeit
Der Lieferant stellt keine Mitarbeiter unter 16 Jahren ein. Wenn das gesetzliche Beschäftigungsalter höher als 16 Jahre ist, gilt das höhere Alter. Bei gefährlichen Arbeiten beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Als gefährliche Arbeiten gelten hier:

  • Alleinarbeit, wenn die Arbeit ein offensichtliches Unfall- oder Gewaltrisiko birgt, einschließlich der Arbeit mit kraftbetriebenen Maschinen
  • Arbeiten in einer Umgebung, in der der junge Arbeitnehmer schädlichen Giftstoffen ausgesetzt ist, die Krebs, Erbschäden oder fetale Missbildungen verursachen oder die sich anderweitig negativ auf die Gesundheit einer Person auswirken können
  • Umgang mit brennbaren, explosiven und leicht entzündlichen Stoffen ohne unmittelbare Aufsicht
  • Arbeiten in einer Umgebung, in der der junge Arbeitnehmer schädlicher Strahlung ausgesetzt ist

4. Verbot von Belästigung und Missbrauch
Ruffwear verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigung und Missbrauch. Jede beim Lieferanten beschäftigte Person wird mit Respekt und Würde behandelt. Kein Mitarbeiter darf körperlicher, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch ausgesetzt sein. Belästigung ist eine Verhaltensform, die beleidigend ist, die Moral beeinträchtigt, die Integrität von Arbeitsverhältnissen untergräbt und der Produktivität, Effizienz und Stabilität jeder Organisation ernsthaften Schaden zufügt. Missbrauch ist die Eskalation der Belästigung bis zu dem Punkt, an dem das Verhalten grausam ist und möglicherweise das körperliche oder geistige Wohlbefinden des Opfers bedroht.

5. Diskriminierungsverbot
Keine der vom Lieferanten beschäftigten Personen darf bei der Beschäftigung, einschließlich Einstellung, Vergütung, Sozialleistungen, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder Pensionierung, aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Familienstand, Staatsangehörigkeit, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sozialer oder ethnischer Herkunft oder irgendeinem anderen durch das Landesrecht geschützten Status diskriminiert werden.

6. Verbot überlanger Arbeitszeiten
Der Lieferant darf von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, mehr als die regulären Stunden und Überstunden zu arbeiten, die nach dem Gesetz des Landes, in dem die Mitarbeiter beschäftigt sind, zulässig sind. Die reguläre Arbeitswoche darf 48 Stunden nicht überschreiten, und der Lieferant muss seinen Mitarbeitern in jedem Siebentageszeitraum mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit gewähren. Alle Überstunden müssen einvernehmlich erfolgen, dürfen nicht erzwungen werden und werden mit einem Zuschlag vergütet. Außer in außergewöhnlichen geschäftlichen Umständen darf die Summe der regulären Stunden und Überstunden pro Woche 60 Stunden nicht überschreiten.

7. Verbot unfairer oder unzeitgemäßer Vergütungen und Vorteile
Der Lieferant erkennt an, dass Löhne für die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Mitarbeiter unerlässlich sind. Den Mitarbeitern wird pünktlich mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn oder der branchenübliche Lohn (je nachdem, welcher höher ist) ausgezahlt und sie erhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, einschließlich Urlaub und Abwesenheit, sowie die gesetzlich vorgeschriebene Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Lieferant darf aus disziplinarischen Gründen keine Lohnabzüge vornehmen. Mitarbeitern wird für Überstunden (Stunden über die regulären 48 Stunden pro Woche hinaus) ein Zuschlagssatz gemäß den örtlichen Gesetzen oder einem Tarifvertrag der Arbeitnehmer zugesprochen. Falls weder die örtlichen Gesetze noch ein Tarifvertrag der Arbeitnehmer einen Zuschlagssatz vorsehen, müssen Überstunden mit einem Satz von mindestens 150 % des regulären Stundensatzes des Arbeitnehmers vergütet werden.

8. Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

8.1 Der Arbeitsplatz ist sicher
Der Lieferant muss eine sichere Arbeitsumgebung schaffen und die notwendigen Schritte unternehmen, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern, die aus der Arbeit oder dem Betrieb der Einrichtungen des Lieferanten entstehen, damit in Zusammenhang stehen oder während der Arbeit auftreten. Dazu gehört auch die Bereitstellung schriftlicher Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sowie Schulungen zu Sicherheitsverfahren. Der Lieferant muss über Systeme verfügen, um potenzielle Risiken für die Sicherheit aller Mitarbeiter zu erkennen, zu vermeiden und darauf zu reagieren.
8.2 Wohnheime, Kantinen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind gesund und sicher
Alle vom Lieferanten betriebenen Einrichtungen, einschließlich Wohn-, Speise- und Kinderbetreuungseinrichtungen, müssen sicher, hygienisch und gesund sein. Einrichtungen, einschließlich Kinderbetreuung, müssen den geltenden Landesgesetzen in Bezug auf Gebäudebau und Gesundheit und Sicherheit entsprechen. Der Lieferant muss über robuste Sicherheitsmanagementsysteme verfügen, um Sicherheits- und Gesundheitsrisiken beim Betrieb dieser nicht produzierenden Einrichtungen zu verringern oder auszuschließen.
8.3 Gebäude sind für den vorgesehenen Zweck geeignet
Die Gebäude und tragenden Strukturen des Lieferanten müssen gemäß den Gesetzen des Herstellungslandes, zertifizierten Bauzulassungen für Tief- und Hochbau oder internationalen Normen errichtet werden.
8.4 Es liegen Brand- und Notfallpläne vor
Der Lieferant muss über Brandschutz- und Notfallpläne verfügen, um die Arbeitnehmer während des normalen Arbeitsbetriebs und in Notfallsituationen zu schützen. Der Lieferant muss funktionsfähige Alarmsysteme bereitstellen, um die Arbeitnehmer im Notfall zu benachrichtigen. Es müssen sichere Fluchtwege vorhanden und deutlich gekennzeichnet sein, wenn Arbeitnehmer das Gebäude verlassen müssen. Außerdem müssen sichere Schutzräume bereitgestellt werden, wenn Arbeitnehmer in Notfällen im Gebäude bleiben müssen.
8.5 Gefahren für Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz werden kontrolliert
Der Lieferant muss Gesundheits- und Hygienerisiken am Arbeitsplatz vorhersehen, erkennen, bewerten und kontrollieren. Der Lieferant muss routinemäßige Überwachungs- und Analysemethoden einsetzen, um die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln. Die Arbeitnehmer werden keinen physikalischen, chemischen oder biologischen Gefahren ausgesetzt, die die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz überschreiten.

9. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Der Lieferant erkennt die Freiheit der Mitarbeiter an, ihr gesetzliches Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen auszuüben und respektiert diese. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist, muss der Lieferant seinen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, arbeitsbezogene Beschwerden den Vertretern des Lieferanten mitzuteilen, ohne dass ihnen Strafen oder Repressalien drohen.

10. Gewährleistung nachhaltiger Praktiken

10.1 Wasser ist wertvoll
Der Lieferant muss die Frischwasserentnahme auf ein Minimum beschränken und das Abwasser gemäß den geltenden örtlichen Gesetzen und Vorschriften ableiten. Der Lieferant ist bestrebt, ein verantwortungsvoller Verwalter des Wassers zu sein, indem er seine Wasserrisiken versteht und handhabt und indem er die kontinuierliche Reduzierung und effiziente Nutzung der Wasserressourcen in seinen Betrieben fördert.
10.2 Abfall wird minimiert und ordnungsgemäß gehandhabt
Der Lieferant muss sämtliche festen/gefährlichen Abfälle gemäß den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß trennen, verwalten, transportieren und entsorgen. Der Lieferant muss alle erforderlichen Genehmigungen einholen und sicherstellen, dass die Lieferanten für feste/gefährliche Abfälle über die erforderliche Qualifikation und Lizenz verfügen. Der Lieferant ist bestrebt, die Materialeffizienz durch wertschöpfendes Recycling von Schrottmaterialien zu messen und kontinuierlich zu verbessern.
10.3 Energie- und Kohlenstoffverbrauch werden minimiert
Der Lieferant muss Aufzeichnungen über den Kauf von Energie und Strom führen und bewährte Verfahren für wichtige Energiesysteme umsetzen. Der Lieferant ist bestrebt, kostengünstige Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz zu finden, Treibhausgasemissionen zu verfolgen und zu reduzieren und, wo immer möglich, erneuerbare Energien zu nutzen.
10.4 Die Auswirkungen der Luftemissionen werden minimiert
Der Lieferant muss alle Luftemissionen flüchtiger organischer Chemikalien, Aerosole, ätzender Stoffe, Partikel, ozonschädigender Chemikalien und Verbrennungsnebenprodukte, die bei der Produktion entstehen, vor der Freisetzung gemäß den Gesetzen des Herstellungslandes charakterisieren, regelmäßig überwachen, kontrollieren und behandeln. Der Lieferant muss die Leistung seiner Luftemissionskontrollsysteme regelmäßig überwachen.
10.5 Chemikalien werden ordnungsgemäß gehandhabt
Der Lieferant muss einen konsistenten und kompetenten Ansatz für die Chemikalieninventur und das Management eingeschränkter Substanzen nachweisen, unterstützt durch ein wirksames und gesetzeskonformes Chemikalienmanagementprogramm. Das Programm muss die chemischen Risiken für Arbeitnehmer, Umwelt und Verbraucher eindeutig identifizieren und mindern, indem es die sichere Handhabung, Lagerung, Verwendung, Beschaffung und Entsorgung von Chemikalien erleichtert. Das Chemikalienmanagementteam des Lieferanten muss eine konsistente und angemessene Kommunikation mit Ruffwear in Bezug auf alle erforderlichen Dokumentationen, die Übertragung von Chemiezertifikaten und Testberichten sowie die Einhaltung der Vorschriften AFIRM RSL , EU REACH , EU RoHS (sofern zutreffend) und CA Prop 65 aufrechterhalten.
11. Unterauftragsvergabe
Ruffwear gestattet keine Unteraufträge ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Alle Verkaufsmuster- und Großproduktionsaufträge müssen ausnahmslos in Einrichtungen erteilt werden, die von Ruffwear vorab genehmigt wurden. Der Lieferant ist verpflichtet, genehmigte Unterauftragnehmer und Unterlieferanten kontinuierlich auf soziale und ökologische Verantwortung zu überwachen und dabei Standards anzuwenden, die dem Verhaltenskodex von Ruffwear entsprechen oder diesen übertreffen.